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   VG Trier, 10.05.2023 - 5 K 3084/22.TR   

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VG Trier, 10.05.2023 - 5 K 3084/22.TR (https://dejure.org/2023,42943)
VG Trier, Entscheidung vom 10.05.2023 - 5 K 3084/22.TR (https://dejure.org/2023,42943)
VG Trier, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 5 K 3084/22.TR (https://dejure.org/2023,42943)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 29 Abs 1
    Somalia: Dublin: Systemische Mängel in Griechenland

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2023 - 5 K 3084/22
    Die maßgebende Richtlinie 2011/95/EU - Qualifikationsrichtlinie - sieht eine in der ganzen Union gültige Statusentscheidung nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 -, juris Rn. 29).

    Die Genfer Flüchtlingskonvention legt einheitliche Kriterien für die Qualifizierung als Flüchtling fest, sieht aber keine völkerrechtliche Bindung eines Vertragsstaats an die Anerkennungsentscheidung eines anderen vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 1979 - 1 BvR 654/79 -, juris, Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - juris, Rn. 29).

    Die einzige insoweit in Betracht kommende Vorschrift des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG sieht als Rechtsfolge einer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen Staat nicht die Anerkennung als Flüchtling, sondern ein Abschiebungsverbot vor (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 -, juris Rn. 29).

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2023 - 5 K 3084/22
    Juli 1989 - 9 B 239.89 -, InfAuslR 1989, S. 349, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, InfAuslR 1990, S. 38 f., und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, InfAuslR 1990, S. 344).

    An der Glaubhaftigkeit eines Verfolgungsschicksals fehlt es allerdings in aller Regel, wenn der Ausländer im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405/89 -, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 Nr. 212), wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender oder vergleichbarer Geschehensabläufe unvorstellbar erscheinen sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens erheblich steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juli 1987 - 11 A 34/87 -).

  • BVerwG, 07.09.2022 - 1 C 26.21

    EuGH soll Folgen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen anderen

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2023 - 5 K 3084/22
    An dieser Auffassung, der die Klägerin nicht substantiiert entgegengetreten ist, hält die Kammer auch in Ansehung des Vorlagebeschlusses des BVerwG vom 07.09.2022 - 1 C 26.21 - fest, welches die Frage, ob in diesem Fall der Asylantrag noch ergebnisoffen geprüft werden kann oder ob ohne weitere materielle Prüfung eine Pflicht zur Übernahme der Schutzentscheidung des anderen Mitgliedstaates besteht, dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt hat.
  • EuGH, 19.12.2012 - C-364/11

    Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen,

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2023 - 5 K 3084/22
    Ausweislich der Unionsrechtsprechung steht fest, dass das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East - UNRWA -) zurzeit die einzige Organisation oder Institution der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hochkommissars für Flüchtlinge im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 der Qualifikationsrichtlinie und von Art. 1 Abschnitt D Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention ist (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C- 364/11 -, juris).
  • EuGH, 17.06.2010 - C-31/09

    Ein vertriebener Palästinenser genießt den Schutz oder Beistand des Hilfswerks

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2023 - 5 K 3084/22
    Der Kläger genoss jedoch als ägyptischer Staatsangehöriger weder den Schutz des UNRWA noch war er zur Inanspruchnahme dieses Schutzes berechtigt (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - C-31/09 -, juris Rn. 43 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2022 - 13 A 11241/21

    Asylrecht - Familienasyl über einen im Bundesgebiet geborenen Stammberechtigten

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2023 - 5 K 3084/22
    Die insoweit erforderliche Familienidentität (vgl. Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.07.2022 - 13 A 11241/21.OVG -) ist nicht gegeben.
  • VG Karlsruhe, 18.10.2022 - A 8 K 2210/22

    Bindungswirkung der Zuerkennung eines internationalen Schutzstatus in einem

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2023 - 5 K 3084/22
    2151/22.TR -, VG Karlsruhe Urteil vom 18.10.2022 - A 8 K 2210/22 - und VG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2022 - 17 K 4350/20.A -).
  • VG Düsseldorf, 11.10.2022 - 17 K 4350/20

    - internationaler Schutz - Bindungswirkung

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2023 - 5 K 3084/22
    2151/22.TR -, VG Karlsruhe Urteil vom 18.10.2022 - A 8 K 2210/22 - und VG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2022 - 17 K 4350/20.A -).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2023 - 5 K 3084/22
    Diese Rechtslage wurde im Wesentlichen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - bestätigt.
  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus VG Trier, 10.05.2023 - 5 K 3084/22
    Die geltend gemachten Ansprüche nach §§ 3 und 4 AsylG scheitern allerdings nicht an § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, obwohl der Klägerin in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden ist, weil die Beklagte im Hinblick auf die Klägerin festgestellt hat, dass deren Asylantrag derzeit wegen der Gefahr einer Verletzung ihrer Rechte aus Art. 3 EMRK und Art. 4 EU-GR-Charta infolge der Aufnahmebedingungen in Griechenland nicht nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abgelehnt werden darf (zur Rechtswidrigkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung in diesen Fällen: EuGH, Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 und C-541/17 - ) .
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

  • EuGH, 19.09.2017 - C-438/17

    Magamadov - Beschleunigtes Verfahren

  • VG Ansbach, 14.05.2020 - AN 17 K 17.51040

    Erfolgreiche Klage einer äthiopischen Familie mit Kleinkind gegen

  • VG Trier, 19.08.2022 - 5 K 2104/22

    Bindungswirkung einer EU-Flüchtlingsanerkennung; Erlass einer

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